Hilfsmittel für Homecare

Eine Krankheit, Behinderung oder auch das Älterwerden machen den Alltag zuhause zur Herausforderung. Um die Pflege im häuslichen Umfeld und in Einrichtungen zu verbessern, gibt es medizinische Hilfsmittel. Wir haben wichtige Informationen für dich zusammengefasst.

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Eine Krankheit, Behinderung oder auch das Älterwerden machen den Alltag zuhause zur Herausforderung. Um die Pflege im häuslichen Umfeld und in Einrichtungen zu verbessern, gibt es medizinische Hilfsmittel. Wir haben wichtige Informationen für dich zusammengefasst.

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Hilfsmittel für Homecare

Du benötigst ein Absauggerät, ein Inhalationsgerät oder eine Inkontinenzhilfe? Kein Problem: Wir übernehmen die Kosten dafür. Wenn medizinische Hilfsmittel den Erfolg einer Krankenbehandlung sichern, einer drohenden Behinderung vorbeugen oder eine bereits vorhandene Behinderung abmildern können, unterstützen wir dich.

Hilfsmittel leicht und unkompliziert erhalten

Wenn deine Ärztin oder dein Arzt dir ein Rezept bzw. eine Verordnung mit medizinisch begründeter Diagnose ausstellt, kannst du dich direkt an unsere Vertragspartner*innen wenden. Unsere Vertragspartner*innen haben die Berechtigung, unsere Versicherten zu versorgen. Die richtige oder den richtigen findest du in unserer digitalen Vertragspartnersuche.

Wir sind ebenfalls für dich da: Wir nennen dir lieferberechtigte Fachgeschäfte. Bitte beachte, dass deine Versorgung mit medizinischen Hilfsmitteln ausschließlich über unsere bewährten Vertragspartner*innen erfolgen kann. Nur so sind eine gleichbleibend hohe Versorgungsqualität und die Kostenübernahme gesichert. Vertragspartner*innen kommen im Bedarfsfall auch gern zu dir nach Hause – etwa um dir beim Umgang mit den medizinischen Hilfsmitteln zu helfen oder um Wartungsarbeiten vorzunehmen. So sparst du Zeit und Wege. Super praktisch, oder?

Deine Kosten für medizinische Hilfsmittel

Die Abrechnung deiner Leistung erfolgt immer zwischen uns und den jeweiligen Leistungserbringer*innen. Erstattungen sind vom Gesetzgebenden grundsätzlich nicht vorgesehen.

Sofern du nicht zuzahlungsbefreit bist, beträgt die gesetzliche Zuzahlung 5 € bis maximal 10 €. Bei Pflegehilfsmitteln zahlst du 10 % des Versorgungsbetrages, jedoch maximal 25 €. Falls du einen bestimmten Modellwunsch hast, kann ein Sanitätshaus einen Eigenanteil von dir verlangen. Du zahlst beispielsweise dazu, wenn du Schuheinlagen mit besonders weichem Fußbett möchtest. Dies ist ein Extra, das medizinisch nicht erforderlich ist.

Übrigens: Ein Hilfsmittel-Rezept (umgangssprachlich rosa Rezept) ist 28 Tage gültig. Innerhalb dieser 28 Tage muss also die Versorgung beginnen. Das bedeutet, du musst dich in dieser Zeit an einen Leistungserbringer wenden oder das Rezept oder einen Antrag bei uns einreichen. Ist der Zeitraum überschritten, ist eine Neuausstellung der Verordnung durch deine Ärztin bzw. deinen Arzt erforderlich.

Geliehene medizinische Hilfsmittel

Da es sich bei manchen Hilfsmitteln um Leihgaben handelt, kann es vorkommen, dass der Zustand nicht fabrikneu ist. Das ist aber gar kein Problem: Gebrauchte Hilfsmittel sind immer in einem technisch einwandfreien Zustand und werden vor der Weitergabe an dich gründlich gereinigt.

Broschueren-Download

Schon gewusst?

In unserer Broschüre „Homecare" findest du Hilfsmittel übersichtlich zusammengestellt. Außerdem erfährst du z. B., womit du ausgestattet wirst und wer dir dein Hilfsmittel liefert. Hier findest du ruckzuck die Broschüre:

Telefon mit Kreis

Fragen zu den Themen? Wir sind ruckzuck für dich da.

Nimm einfach Kontakt zu uns auf, telefonisch, per E-Mail oder über unsere App (Registrierung als Mitglied erforderlich).

0621 53391-1000

service@pronovabkk.de