Verhinderungs­pflege

Wenn deine Pflegeperson durch Krankheit oder Urlaub ausfällt, helfen wir dir: Deine Pronova BKK-Pflegekasse übernimmt die Kosten einer Verhinderungspflege.

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Wenn deine Pflegeperson durch Krankheit oder Urlaub ausfällt, helfen wir dir: Deine Pronova BKK-Pflegekasse übernimmt die Kosten einer Verhinderungspflege.

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Voraussetzung für die Verhinderungs­pflege

Für deine Verhinderungspflege übernimmt deine Pronova BKK-Pflegekasse die Kosten für bis zu 6 Wochen pro Jahr. Voraus­setzung ist, dass du seit mindestens 6 Monaten in deiner häuslichen Umgebung gepflegt wurdest. Die Verhinderungspflege kann tageweise oder stundenweise erfolgen. Wenn deine Pflegeperson nicht mehr als 8 Stunden täglich abwesend ist, kannst du die Pflege stundenweise beantragen. Dies musst du nur 1x pro Jahr tun. Die Abrechnung kannst du monatlich oder quartalsweise bei uns einreichen.

Diese Kosten übernehmen wir für dich

Darauf kannst du dich verlassen: Für die Verhinderungspflege hilft dir deine Pronova BKK-Pflegekasse mit einem Betrag von bis zu 1.612 € im Jahr. Hast du die Kurzzeitpflege nicht in Anspruch genommen, können zusätzlich bis zu 806 € dazukommen. Kombiniert sind dies bis zu 2.418 € pro Jahr. Erfolgt die Pflege durch Verschwägerte, Verwandte 2. Grades oder deine Mitbewohner*innen, kann maximal der 1,5-fache Satz des monatlichen Pflegegeldes erstattet werden. Dies entspricht dem Pflegegeld für 6 Wochen. Zudem können Verdienstausfall und Fahrkosten geltend gemacht werden.

Pflegebedürftige Personen mit Pflegegrad 4 oder 5 bis zur Vollendung des 25. Lebensjahr haben Anspruch auf den Gesamtbetrag der Verhinderungs- und Kurzzeitpflege von 3.386 € pro Kalenderjahr. Der Leistungszeitraum erhöht sich auf 56 Tage und die 6-monatige Vorpflegezeit entfällt.

So viel Pflegegeld wird fortgezahlt

Wenn du tageweise Verhinderungspflege in Anspruch nimmst, wird 50 % des Pflegegeldes für bis zu 6 Wochen fortgezahlt. Für den ersten und letzten Tag der Verhinderungspflege wird das volle Pflegegeld gezahlt.

Nimmst du die Verhinderungspflege stundenweise in Anspruch, wird das Pflegegeld ungekürzt weitergezahlt.

Pflege Krankenschwester

Pflegeberatung auch digital möglich

Wir wissen, wie flexibel Pflegepersonen im Alltag sein müssen. Deshalb passen wir uns dir an: Unsere Pflegeberatung bieten wir auch als Videoberatung an – falls ein Treffen vor Ort mal nicht möglich sein sollte. Dafür benötigst du nur einen Laptop/PC, ein Tablet oder Smartphone mit „Google Chrome“ (Android) oder „Safari“ (iOS).

Nimm gerne mit uns Kontakt auf, um einen Termin zu vereinbaren:

0214 32296-4929

pflegeberatung@pronovabkk.de