Richtig krankenversichert als Schüler*in
Wenn du noch Schülerin oder Schüler bist, bist du in der Regel über deine Eltern mitversichert. Das heißt, es greift die Familienversicherung für dich.
Grundsätzlich bist du als Schüler*in bis zu deinem 25. Geburtstag über deine Eltern familienversichert. Das bedeutet, du brauchst keine eigene Krankenversicherung abschließen. Auch wenn du als Minijobber*in arbeitest, also maximal 556 € verdienst, oder höchstens 3 Monate innerhalb eines Jahres kurzfristig angestellt bist, ändert das nichts an der Familienversicherung.