Kranken­versiche­rung für Schüler*innen

Als Schülerin oder Schüler bist du normalerweise über deine Eltern familienversichert. Dann musst du keine eigenen Beiträge für eine Krankenversicherung bezahlen. Aber es gibt Ausnahmen, zum Beispiel wenn du längere Zeit mehr verdienst.

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Als Schülerin oder Schüler bist du normalerweise über deine Eltern familienversichert. Dann musst du keine eigenen Beiträge für eine Krankenversicherung bezahlen. Aber es gibt Ausnahmen, zum Beispiel wenn du längere Zeit mehr verdienst.

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Richtig kranken­versichert als Schüler*in

Wenn du noch Schülerin oder Schüler bist, bist du in der Regel über deine Eltern mitversichert. Das heißt, es greift die Familienversicherung für dich.

Grundsätzlich bist du als Schüler*in bis zu deinem 25. Geburtstag über deine Eltern familienversichert. Das bedeutet, du brauchst keine eigene Krankenversicherung abschließen. Auch wenn du als Minijobber*in arbeitest, also maximal 556 € verdienst, oder höchstens 3 Monate innerhalb eines Jahres kurzfristig angestellt bist, ändert das nichts an der Familienversicherung.

FAQ zur Kranken­versiche­rung von Schüler*innen

Ab einem Alter von 25 musst du selbst eine Krankenversicherung abschließen. Hast du jedoch vorher ein Freiwilliges Soziales oder Ökologisches Jahr (FSJ oder FÖJ) absolviert oder am Bundesfreiwilligendienst teilgenommen, kannst du maximal noch 12 Monate länger familienversichert bleiben. Das hängt davon ab, wie viele Monate du im FSJ, FÖJ oder Freiwilligendienst warst.

Verdienst du bei einem Minijob mehr als 556 € monatlich, wirst du als Arbeitnehmer versichert. Die Höhe des Beitrags richtet sich nach der Höhe deines Gehalts. Beendest du deinen Job, greift normalerweise wieder die Familienversicherung über deine Eltern.

Wenn du einen Bundesfreiwilligendienst oder ein Freiwilliges Soziales bzw. ein Freiwilliges Ökologisches Jahr (FSJ bzw. FÖJ) absolvierst, musst du dich selbst gesetzlich krankenversichern. Der Träger oder die Einsatzstelle übernimmt dann komplett die Kosten dafür. Wenn du vorher familienversichert warst, ruht die Familienversicherung in dieser Zeit. Sie greift dann nach Abschluss des FSJ, FÖJ oder Bundesfreiwilligendienstes wieder, wenn die Bedingungen dafür erfüllt sind. Deine Familienversicherung kann nach Vollendung deines 25. Geburtstags um die Zeit des Freiwilligendienstes verlängert werden, max. für 12 Monate.

Es gibt eine Ausnahme: Falls dir die Einsatzstelle oder der Träger kein Taschengeld zahlt, brauchst du auch keine eigenständige Krankenversicherung. Dann bist du weiterhin über deine Eltern familienversichert. 

Wenn du bei einem Schüleraustausch oder als Au-pair ins europäische Ausland gehst, brauchst du keine extra Krankenversicherung abzuschließen. Auf der Rückseite der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) deiner Krankenkasse befindet sich nämlich die Europäische Krankenversicherungskarte – kurz EHIC (European Health Insurance Card). Mit der kannst du in Notfällen und bei Akutbehandlungen innerhalb der EU-Zone sowie in Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) und der Schweiz zur Ärztin oder zum Arzt gehen. Das ist im Regelfall gratis für dich. Dies gilt aber nicht für geplante Behandlungen. Am besten informierst du dich über Zuzahlungen, die in dem jeweiligen Land vorgesehen sind. 

Sollte es dich weiter in die Ferne ziehen – also z. B. nach Amerika, Asien oder Australien – brauchst du auf jeden Fall eine private Auslandskrankenversicherung. Wenn du dort krank wirst, dürfen wir entstehende Kosten nicht übernehmen. 

Welche Vorteile habe ich bei der Pronova BKK? 

Die Pronova BKK bietet eine Vielzahl an Leistungen, die deinen Alltag erleichtern und deine Gesundheit unterstützen:

  • Bonus für Vorsorge und Sport: Wir belohnen dich für deine Gesundheitsaktivitäten mit einer Prämie von z. B. 200 € – ganz easy per App oder mit dem Bonusheft.
  • Ärztliche Videosprechstunde: Konsultier Ärztinnen und Ärzte aus verschiedenen Fachbereichen bequem online über die TeleClinic und erhalt Rezepte oder Krankschreibungen.
  • Gesundheitsreisen: Du erhältst einen Zuschuss für Gesundheitskurse in Erholungsorten, z. B Well-Aktiv und BKK-Aktivwoche.
  • Wahltarif Young: Mit deinem Wahltarif sind für dich jährlich bis zu 150 € Cashback drin. Keine Selbstbeteiligung. Keine extra Voraussetzungen. Easy. Dein Risiko? Gleich null: Vorsorgetermine, Impfungen und Zahnprophylaxe sind drin. Nur im Krankheits- und Leistungsfall können wir dein Cashback nicht auszahlen. Aber hey: Gesundheit geht vor.
  • Novego – Online-Hilfe bei psychischen Belastungen: Unterstützung bei psychischen oder psychosomatischen Symptomen durch maßgeschneiderte Online-Programme.
  • Online-Coaches: Hilfe und Tipps für alle Lebenslagen, kostenfrei und flexibel.

Mit der App kannst du viele Anliegen bequem von zu Hause erledigen, von der Rechnungseinreichung bis hin zum Auslandskrankenschein. Ebenso bietet die Pronova BKK eine persönliche Videoberatung an, die du ganz einfach von zu Hause oder unterwegs in Anspruch nehmen kannst.

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Kontaktiere uns gerne bei Fragen oder für eine persönliche Beratung durch unsere Expert*innen. Das geht ganz leicht: Ruf uns an, schreib uns eine E-Mail oder chatte mit uns.

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